Dieses Hygienkonzept gilt für alle KIR-Veranstaltungen in Innenräumen und kann hier heruntergeladen werden.
Die Ausbreitung des Corona-Virus bringt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens spürbare Veränderungen mit sich. Zur Eindämmung des Virus und zum Schutz der Bürger*innen hat Niedersachsen weitreichende Maßnahmen ergriffen, die auch das kulturelle Leben betreffen. Die dynamischen Entwicklungen werden kontinuierlich beobachtet und Maßnahmen überprüft. Maßgebend für den Zutritt zu Veranstaltungen sind die jeweils gültigen Regelungen der SARS-CoV-2-Landesverordnung der Niedersächsischen Landesregierung! Die K!R behält sich vor, aus Verantwortung gegenüber Besuchern, Künstlern und eigenen Mitgliedern sowie Unterstützern, darüber hinaus gehende Schutzmaßnahmen bei Veranstaltungen zu treffen!.
Unabhängig davon sind folgende Basisschutzmaßnahmen zu beachten!
Allen Personen wird empfohlen, eigenverantwortlich
- eine Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen zu tragen,
- einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen (verschiedenen Hausständen) einzuhalten,
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu ergreifen und
- Insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften.